Anwalt
THOMAS BERGMANN | RECHTSANWALT
Ich wurde am 06.04.1967 in Landshut geboren.
Nach erfolgreichem Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München absolvierte ich 1992 das erste juristische Staatsexamen in München. Unmittelbar im Anschluss an die Referendarausbildung und das erfolgreich abgelegte zweite Staatsexamen erfolgte im Juli 1995 meine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.
Seit der Kanzleieröffnung im Juli 1995 bin ich überwiegend im Bereich der anwaltlichen Beratung und Betreuung vornehmlich wirtschaftsrechtlicher und arbeitsrechtliche Mandate sowie selbstverständlich auch gerichtlicher Vertretung und Prozeßführung, insbesondere in den Bereichen
Arbeitsrecht
Vertragsrecht
und IT-Recht
tätig.
Insbesondere die Prüfung bzw. individuelle Ausarbeitung von Verträgen, insbesondere im Unternehmensbereich, im Arbeitsrecht sowie im Bereich Vertrieb- / Handelsvertretungen und im IT-Bereich nehmen bei meiner anwaltlichen Tätigkeit einen breiten Raum ein. Gerne berate ich Sie auch im Bereich Datenschutzrecht (Stichwort: DSGVO / Datenschutzgrundverordnung“).
Anwalt mit Erfahrung
Hohe fachliche Kompetenz und langjährige Berufserfahrung als Anwalt zeichnen mich aus.
Weiter bin ich von der Rechtsanwaltskammer München als
Gütestelle nach Art 5 II BaySchlG
zugelassen und betreibe eine vom Präsidenten des Oberlandesgerichts München im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
staatlich anerkannte Streitbeilegungsstelle (Gütestelle)
Nähere Informationen zum obligatorischen Schlichtungsverfahren nach dem Bayerischen Schlichtungsgesetz (BaySchlG) und zur freiwilligen Streitbeilegung finden Sie hier oder unter
guetestelle.bayern
Für ein Beratungsgespräch, aussergerichtliche Beratung und Vertretung und selbstverständlich auch die gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
ZULASSUNGSGERICHTE / VERTRETUNGSBERECHTIGUNG
Mit Ausnahme des bestehenden besonderen Zulassungserfordernisses eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwaltes sind seit dem 01.06.2007 alle Rechtsanwälte an allen Gerichten vertretungsberechtigt („postulationsfähig“).